Datenschutzbeauftragter

Die Aufgabe des behördlichen Datenschutzbeauftragten ist es, die Hochschule bei der Ausführung von Datenschutzvorschriften zu unterstützen und beratend  mitzuwirken. Konkret sind die Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) definiert.

Danach hat der Datenschutzbeauftragte insbesondere

  • auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz hinzuwirken, um die einzelnen davor zu schützen, dass sie bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in unzulässiger Weise in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt werden,
  • Automatisierte Verfahren, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, zu prüfen und freizugeben sowie das zu erstellende  Verfahrensverzeichnis zu führen und zur Einsichtnahme bereitzuhalten.

Der Datenschutzbeauftragte der Hochschule ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben weisungsfrei. Er steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie allen Studierenden der Fachhochschule als Gesprächspartnerin in allen Angelegenheiten des Datenschutzes zur Verfügung. Alle Anfragen werden auf Wunsch vertraulich behandelt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen, Leitlinien und vieles mehr finden Sie auf der Seite der Stabsstelle Informationssicherheit und Datenschutz.

Datenschutzbeauftragter

Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen und Hinweisen zum Thema Datenschutz an:

David Veit
Telefon: 0931 3511-6094
E-Mail: dsb[at]thws.de
Sprechzeiten: nach Vereinbarung